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04 Vorsprung Lektion 13

Wo ein Unternehmen außerhalb der eigenen Kanäle verzeichnet ist und welche dieser Stellen für Maschinen gebaut wurden.

Kein Anbieter legt das offen. Belegbar ist die andere Richtung, also welche öffentlichen Quellen es über ein deutsches Unternehmen überhaupt gibt, wer sie führt und welche davon so gebaut sind, dass eine Maschine sie ohne Umweg lesen kann.

Welche Verzeichnisse liest ein KI-System über mein Unternehmen?

Das sagt kein Anbieter. Weder OpenAI noch Perplexity veröffentlichen eine technische Beschreibung, wie sie ein Unternehmen erkennen und von ähnlich benannten Organisationen unterscheiden. Damit gibt es auch keine belastbare Liste der Quellen, die sie dafür lesen. Belegbar ist die andere Richtung, also welche öffentlichen Quellen es über ein deutsches Unternehmen gibt, wer sie führt und welche davon so gebaut sind, dass eine Maschine sie ohne Umweg lesen kann.

Ein Register ist etwas anderes als ein Verzeichnis

Der Unterschied liegt in der Entstehung. Ein Eintrag in einem Verzeichnis entsteht, weil jemand ihn anlegt. Ein Registereintrag dagegen geht auf das Registergericht zurück, und was daraus veröffentlichungspflichtig ist, steht zentral zum Abruf bereit.

Zwei Stellen führen diese Daten in Deutschland zusammen. Das Unternehmensregister bündelt die veröffentlichungspflichtigen Angaben aus Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister. Seit dem 1. Januar 2024 gehört das Gesellschaftsregister dazu, in dem eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts geführt werden. Damit ist eine Rechtsform zentral auffindbar, die vorher kaum erfasst war, und wer sein Büro in dieser Form führt, steht seitdem dort.

Daneben steht das gemeinsame Registerportal der Länder. Es macht die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Gesellschaftsregister aller Bundesländer sowie deren Vereinsregister samt Bekanntmachungen zugänglich. Eine Einschränkung nennt das Portal selbst. Soweit die Länder strukturierte Angaben zum Abruf bereitstellen, handelt es sich um einen unverbindlichen Service, dessen Inhalt im Einzelfall vom aktuellen Registerabdruck abweichen kann.

Eine Kennung ist eindeutiger als ein Name

Register führen Namen, und Namen sind mehrdeutig. Deshalb gibt es Kennungen, die weltweit nur einmal vergeben werden.

Eine davon ist die Rechtsträgerkennung LEI, ein 20-stelliger Code nach ISO 17442, der eine juristische Person eindeutig identifiziert. Die GLEIF, die den Standard verwaltet, beschreibt die zugehörigen Daten als öffentliches Gut, das allen kostenlos zur Verfügung steht. Die Vergabe selbst ist etwas anderes. Sie läuft nie über die GLEIF, sondern immer über eine akkreditierte lokale Vergabestelle, und sie ist kostenpflichtig. Die Daten sind frei, der Code ist es nicht.

Eine überprüfbare Fassung davon entsteht gerade, die vLEI. Sie wird von eigens akkreditierten Stellen ausgegeben und soll zusätzlich beantworten, wer im Namen einer Organisation digital handeln darf. Die Beschreibung des Standards bleibt bei konkreten Anwendungsfällen allerdings vage, und für ein inhabergeführtes Büro ist das heute kein Thema.

Was eine Kennung kostet, sagt wenig über ihren Nutzen

Die Übersicht aller Quellen mit Träger, Zugang und Nutzen, der Weg einer Kennung in die eigene Seite, warum Wikidata unter diesen Quellen ein Sonderfall ist und wie ein Abgleich praktisch läuft

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