# Was ein Eintrag in einem offenen Wissenssystem voraussetzt

Nein. Die deutschsprachige Wikipedia verlangt für ein Unternehmen feste Schwellen, etwa 1.000 Vollzeitmitarbeiter oder mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz, und ein inhabergeführtes Maklerbüro erreicht keine davon. Bei Wikidata gilt ein anderer Maßstab, dort zählt die belegte Identität.

https://makler.rang-eins.com/wissen/vorsprung/wikipedia-und-wikidata

## Kann ich mein Büro bei Wikipedia eintragen lassen?

Nein, jedenfalls nicht über den Weg, den die meisten im Sinn haben. Die deutschsprachige Wikipedia nennt für Wirtschaftsunternehmen feste Schwellen, und sie liegen so hoch, dass kein inhabergeführtes Maklerbüro sie erreicht. Das ist keine Auslegungsfrage, das steht im Regeltext. Bei Wikidata sieht es anders aus, dort entscheidet nicht die Größe.

## Der Regeltext kennt fünf Wege, drei davon sind Schwellenwerte

Der Regeltext ist eine Liste von fünf gleichrangigen Kriterien, verbunden durch das Wort oder. Erfüllt ein Unternehmen eines davon, gilt es als relevant.

| Weg | Was verlangt wird |
|---|---|
| Beschäftigte | mindestens 1.000 Vollzeitmitarbeiter |
| Umsatz | ein Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro |
| Börse | Handel an einer deutschen Börse im regulierten Markt oder in einem gleichwertigen Segment im Ausland |
| Betriebsstätten | mindestens 20 Betriebsstätten **und** dabei als Gesamtunternehmen wenigstens einer großen Kapitalgesellschaft entsprechen, etwa im Sinne von Paragraph 267 des Handelsgesetzbuchs |
| Marktstellung | eine marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle bei einer relevanten Produktgruppe oder Dienstleistung, mit unabhängiger Quelle |

Auf das fett gesetzte und kommt es an. Die Zusatzbedingung mit der großen Kapitalgesellschaft hängt im Wortlaut ausschließlich am vierten Weg und nicht an den ersten dreien. Wer sie auf alle Kriterien bezieht, macht die Regel strenger, als sie ist. Ein Unternehmen mit 1.000 Vollzeitmitarbeitern ist relevant, ohne dass es irgendeine Rechtsform nachweisen müsste.

Drei Feinheiten kommen dazu. Beschäftigtenzahl und Umsatz sind durch Veröffentlichungen in öffentlichen Registern zu belegen, etwa im deutschen Unternehmensregister oder einem europäischen Pendant. Wer eines dieser Kriterien einmal erfüllt hat, bleibt nach dem Wortlaut relevant, auch wenn er heute darunter liegt. Und als Betriebsstätten zählen ausdrücklich nur eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen und Ladengeschäfte, nicht dagegen unabhängige Handelsvertreter oder Vertriebspartner.

Der Rest dieser Lektion steht hinter einem Code. Den Zugang gibt es unter https://makler.rang-eins.com/wissen/vorsprung/wikipedia-und-wikidata
