# Woran man merkt, dass etwas nicht läuft

Durch eine eigene Prüfung von außen und einige Messwerte von innen. Die Statusseite des Anbieters genügt dafür nicht, denn im Ernstfall kann sie selbst von der Störung betroffen sein.

https://makler.rang-eins.com/wissen/fundament/woran-man-merkt-dass-etwas-nicht-laeuft

## Wie erfährt man von einem Problem, bevor der erste Anruf kommt?

Durch eine eigene Prüfung von außen und einige Messwerte von innen. Auf die Statusseite des Anbieters ist dabei weniger Verlass, als man annimmt, und die Zahl in seiner Verfügbarkeitszusage sagt etwas anderes, als sie zu sagen scheint.

## Prozente sagen nichts, bis man sie in Zeit übersetzt

| Zusage | erlaubte Ausfallzeit im Jahr |
|---|---|
| 99 Prozent | 3,65 Tage |
| 99,9 Prozent | 8,76 Stunden |
| 99,95 Prozent | 4,38 Stunden |
| 99,99 Prozent | 52,56 Minuten |
| 99,999 Prozent | 5,26 Minuten |

Der Sprung von 99,9 auf 99,99 Prozent sieht nach einer Nachkommastelle aus und verkürzt die erlaubte Ausfallzeit von knapp 9 Stunden auf weniger als eine. Wer eine solche Zahl nennt, ohne sie in Zeit zu übersetzen, verschleiert die Größenordnung, meist ohne es zu wollen.

Umgekehrt gilt dasselbe. 100 Prozent ist als Ziel kontraproduktiv, und jede weitere Neun kostet überproportional mehr statt linear. Eine Website, die nie ausfallen darf, ist keine besonders gut gebaute Website, sie ist eine, an der nichts mehr verändert werden kann.

## Eine Zusage deckt oft weniger ab als den Dienst

Das ist der Punkt, an dem die meisten Verfügbarkeitszahlen ihren Wert verlieren, und er steht in den Dokumenten selbst.

Microsoft nennt in den eigenen Beispielen, dass eine Zusage für einen Anwendungsdienst nur gilt, wenn dieser bei einem bestimmten Vorgang mit dem Statuscode 200 antwortet, und ausdrücklich nicht für einzelne Funktionen darin. Für einen anderen Dienst gilt sie nur unter einer genau beschriebenen Testbedingung, nämlich einer Abfrage auf eine mindestens 50 Kilobyte große Datei von Messpunkten aus mindestens 5 geografisch verteilten Orten, und deckt Zwischenspeicherung, Weiterleitungsregeln und die Schutzschicht davor nicht ab.

Alles, was eine Zusage nicht ausdrücklich nennt, gilt nach dieser Formulierung nur als Bestreben nach bestem Wissen. Ein Ausfall einer nicht genannten Funktion begründet keinen Anspruch, selbst wenn die Kernfunktion innerhalb der Zusage bleibt.

Dazu kommt, was im Verletzungsfall passiert. Üblich ist eine Gutschrift auf künftige Rechnungen und keine Auszahlung, und sie wird nur auf aktiven Antrag innerhalb einer meist engen Frist gewährt.

[Grafik: Hinweis]

Der Rest dieser Lektion steht hinter einem Code. Den Zugang gibt es unter https://makler.rang-eins.com/wissen/fundament/woran-man-merkt-dass-etwas-nicht-laeuft
