# Was nur auf die Seite für diesen einen Ort gehört

Aus dem, was nur für diesen Ort gilt. Eine Grundlage liefern amtliche Daten, etwa Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse und Merkmale aus dem Zensus 2022. Ob sie auf eine Website dürfen, entscheidet die Lizenz des Portals, aus dem sie stammen, und nicht die Art der Daten.

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## Woher kommt eigener Inhalt für jeden Ort?

Aus dem, was nur für diesen Ort gilt. Eine Grundlage dafür liefern amtliche Daten, die es je Gemeinde oder je Zone gibt, etwa Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse und Merkmale aus dem Zensus 2022. Ob sie auf eine Website dürfen, entscheidet die Lizenz des Portals, aus dem sie stammen, und nicht die Art der Daten. Und wer sie zeigt, muss wissen, was sie aussagen und was nicht.

## Ein getauschter Ortsname ist kein eigener Inhalt

Die Lektion "Seiten für Orte" hat gezeigt, dass Google "im Wesentlichen ähnliche Seiten" als Beispiel für den Missbrauch von Brückenseiten nennt. Eine Seite, die sich von der nächsten nur im Ortsnamen unterscheidet, ist nach unserer Lesart genau ein solcher Fall. Unter Googles Fragen zu hilfreichen Inhalten steht außerdem, ob ein Inhalt "einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu anderen Seiten in den Suchergebnissen" bietet.

Übernommene Daten messen die Spamrichtlinien ebenfalls am Mehrwert. Als Beispiel für missbräuchliches Scraping nennen sie "Inhalte von anderen Websites neu veröffentlichen, ohne Originalinhalte oder Mehrwert hinzuzufügen oder die ursprüngliche Quelle zu zitieren". Ob Google Werte aus einem amtlichen Portal auf einer Ortsseite als eigenen Inhalt wertet, sagt keine der Quellen dieser Lektion. Beschrieben ist, was Google als Missbrauch ansieht, nämlich die Übernahme ohne Mehrwert und ohne Angabe der Quelle.

## Die Lizenz hängt am Portal und nicht an der Datenart

Dass Daten kostenfrei einsehbar sind, heißt nicht, dass eine Firmenwebsite sie zeigen darf. Maßgeblich ist die Lizenz des Portals, und die kann für dieselbe Sorte Daten verschieden ausfallen.

Zwei Lizenzen kommen immer wieder vor. Die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0, kurz dl-de/by-2-0, erlaubt ausdrücklich "die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung". Sie verlangt einen Quellenvermerk, der den Bereitsteller nennt, die Lizenz mit einem Verweis auf ihren Text angibt und auf den Datensatz zeigt. Veränderungen sind als solche zu kennzeichnen. Für die Datenlizenz Deutschland Zero 2.0, kurz dl-de/zero-2-0, schreibt der Grundstücksmarktbericht der Stadt Köln "Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig."

Wie weit das auseinandergehen kann, zeigen zwei Sorten von Geodaten. Die Verwaltungsgrenzen der Gemeinden zum Stichtag des Zensus stellt das Statistische Bundesamt unter dl-de/by-2-0 bereit. Die Postleitzahlgebiete dagegen stammen von der Deutschen Post Direkt GmbH, und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie gibt sie nur "einem eingeschränkten Kreis Nutzungsberechtigter" nach einer Lizenzvereinbarung heraus.

Der Rest dieser Lektion steht hinter einem Code. Den Zugang gibt es unter https://makler.rang-eins.com/wissen/auffindbarkeit/inhalt-je-ort
